Bei der GmbH liegt die Geschäftsführung in den Händen der Geschäftsführungsorgane und wird in der Regel gemeinsam ausgeübt (= Prinzip der Selbstorganschaft); manchmal wird die Geschäftsführung auch an Nicht-Gesellschafter übertragen.
Wichtig
Mind. 1 Vertreter der Gesellschaft muss Wohnsitz in der Schweiz haben!